Aus einer alten Zusammenstellung :
Die Forschung in den Staatsarchiven ist frei, bei Forschungen in den Standesämtern ist bei Daten unter 100 Jahren die Sperrfrist von 100 Jahren zu beachten. D.h. bei diesen Daten muß man die direkte Abstammung glaubhaft machen, sonst erfährt man nichts. Glaubhaftmachung z.B. mit Kopien der Familiendokumente (Taufscheine, Heiratsurkunden) bis zum Gesuchten.
Die Forschung in den Staatsarchiven ist kostenlos, bei Forschungen in den
Standesämtern ist mit Gebühren zu rechnen.
Die Forschung in den tsch. Standesämtern ist daher nur theoretisch möglich.
Das tschechische Matrikengesetz spricht wörtlich: Die Daten in den
Kirchenbüchern sind nicht öffentlich zugänglich.
Es gibt zwar nach dem Gesetz eine Möglichkeit diese Bücher einzusehen,
nur aber den darin stehenden Eintrag für den Sie die direkte Abstammung
nachweisen müssen und das noch in Anwesenheit des Beamten.
Fotos sind nicht erlaubt, Sie können nur Notizen davon machen.
Gegen einer Gebühr ist anhand dieser Daten aus dem Eintrag die
Verfertigung einer Geburts- (Trauungs-, Sterbe-) Urkunde möglich.
Dies kann man auch auch aus dem Ausland per Post beantragen, bitte
beachten Sie, daß die tschechischen Beamten längst kein Deutsch
verstehen und so ist ihre Fähigkeit die alten deutschen Texte zu lesen
von Ort zu Ort stark abweichend.
Grüße Kaili





